Ein Antrag kann formlos an den Vorstand der Hospiz-Stiftung Schneverdingen gestellt werden
Ein Antrag kann auch auf einem Antragsformular gestellt werden, welches über den Vorstand und die Beiratsmitglieder zu erhalten ist
Förderrichtlinien, Merkblatt und Antrag sind beim Vorstand erhältlich und stehen als Download auf dieser Homepage zur Verfügung
Voraussetzung für die Förderung einer Maßnahme ist der Charakter der Maßnahme im Sinne der Satzung (siehe Förderrichtlinien)
Die Stiftung kann im Bearbeitungsverfahren fachlich kompetente Stellungnahmen über das geplante Vorhaben anfordern
Der Vorstand triff seine Entscheidung über Zuschüsse nach Empfehlung des Beirats
Es wird eine angemessene finanzielle Eigenbeteiligung des Trägers der geplanten Maßnahmen vorausgesetzt
Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir, uns anzurufen oder eine E-Mail zu senden!
Wir können dann bereits im Vorfeld über mögliche Probleme sprechen und nach Lösungen suchen
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln gegen die Stiftung besteht nicht
Anträge sind an die Anschrift der Vorsitzenden der Hospiz-Stiftung Schneverdingen zu stellen
Verwendung bewilligter Mittel
Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln beginnt mit dem Empfang des Bewilligungsbescheides der Stiftung. Vor dessen Erhalt geleistete Ausgaben können in der Regel nicht abgerechnet werden
Zu erwartende Kostensteigerungen und Veränderungen in dem der Bewilligung zu Grunde liegenden Kosten- und Finanzierungsplans sind der Stiftung rechtzeitig vor Beginn der Fördermaßnahme mitzuteilen. Bei Umdispositionen innerhalb des bewilligten Kosten- und Finanzierungsplans, die einen prozentualen Anteil von 20 % des Förderbetrages überschreiten, ist vorab die Zustimmung der Stiftung einzuholen
Die Abrechnung muss unter Berücksichtigung des der Bewilligung zu Grunde liegenden Kosten- und Finanzierungsplans erfolgen. Kosten, für die kein Ansatz im Kosten- und Finanzierungsplan vorhanden war, können nachträglich nicht anerkannt werden
Angesetzte Eigenanteile und/oder sonstige bewilligte Fördermittel sind in jedem Falle einzubringen
Sonstiges
Bei öffentlichkeitswirksamen Projekten ist der Einsatz von Informationsmaterial (Flyer, Kataloge etc.) und die Medienresonanz zu dokumentieren und der Hospiz-Stiftung Schneverdingen zur Verfügung zu stellen, damit diese ihrerseits mit Veröffentlichungen reagieren kann
Der Förderungsempfänger erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass die Stiftung geförderte Projekte veröffentlicht
Bei Privatpersonen bleibt der Schutz der Privatsphäre ausdrücklich gewahrt. Der Fördermittel-Empfänger wird selbstverständlich nicht namentlich genannt
Hier können Sie das Merkblatt zur Förderung (Text wie oben), die Förderrichtlinien und den Antrag auf Förderung als pdf-Datei herunterladen: